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Kommunalwahl 2024 in der Landeshauptstadt Magdeburg

Am 9. Juni 2024 ist Kommunalwahl. Die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg wählen ihre Stadtratsmitglieder, die die Interessen der Menschen in den jeweiligen Stadtteilen am besten vertreten. Die eingemeindeten Ortschaften Randau-Calenberge, Pechau und Beyendorf-Sohlen wählen zusätzlich neue Ortschaftsräte.

Bis zur Kommunalwahl 2024 sind es noch...

Was wird gewählt?

In der Landeshauptstadt Magdeburg werden am 9. Juni 2024 ein neuer Stadtrat sowie die Ortschaftsräte in Randau-Calenberge, Pechau und Beyendorf-Sohlen gewählt.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg sieht 56 Mitglieder vor. Der Stadtrat vertritt die Interessen der Einwohnenden in Magdeburg und das Hauptorgan der Gemeinde. Die Stadtratsmitglieder werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig.

Die Kommunalwahl findet laut Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt alle 5 Jahre statt. Zur Kommunalwahl haben alle Wahlberechtigten 3 Stimmen, die sie entweder auf einen Kandidierenden vereinen, sogenanntes kumulieren, oder verschiedenen Kandidierenden, sogenanntes panaschieren, geben können.

Wer kann wählen?

Zu den Kommunalwahlen ist wahlberechtigt, wer am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
    • oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

  • 16. Lebensjahr vollendet

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

  • seit mindestens 3 Monaten Hauptwohnsitz in Magdeburg
    • Stichtag für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 ist der 9. März 2024

Was ist zu tun, um wählen zu können?

Die Wahlbenachrichtigungen werden Anfang Mai bis 3 Wochen vor der Wahl per Post zugesendet. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unbedingt in der Briefwahlstelle melden.

Wo wird gewählt?

Wahl im Wahllokal

In der Wahlbenachrichtigung befindet sich die Adresse des Wahllokals, in welchem man seine Stimme abgeben kann. Nur dort ist man im Wählerverzeichnis eingetragen. Wer im jeweiligen Wahllokal wählen möchte, kann dies am 9. Juni von 8:00 bis 18:00 Uhr tun.

► Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis.

Sofern Wahlberechtigte ein anderes als das amtlich festgelegte Wahllokal aufsuchen wollen, benötigen sie einen Wahlschein, der in der Briefwahlstelle beantragt werden muss.

Übersicht aller Wahllokale in Magdeburg

Wahl per Briefwahl

Es kann aber auch per Briefwahl gewählt werden. Briefwahlunterlagen können in der Briefwahlstelle ab Anfang Mai beantragt werden:

  • per Scan des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung über das Online-Formular
  • per Post mit den in der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Anträge an:

Landeshauptstadt Magdeburg
Wahlamt
39090 Magdeburg

Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an welche die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden.

Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt (per Post: Katzensprung 2 oder persönlich in die Briefkästen in der Julius-Bremer-Str. 8) eingegangen sein.

Auch kann bereits vor dem Wahltag nach dem Vorliegen der Stimmzettel persönlich in der Briefwahlstelle zu den Öffnungszeiten gewählt werden. Die Briefwahlstelle ist am 21. Mai für den Publikumsverkehr geöffnet.

Montag
9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, am 21.05. bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen, außer 22.05. 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
9:00 - 11:00 Uhr am 07.06.2024 stattdessen 14:00 - 18:00 Uhr

▶ Noch mehr Informationen rund um die Kommunalwahl und andere Wahlen befinden sich auf den Seiten des Wahlamts. Dort findet man unter anderem auch ein umfangreiches Wahl-ABC.