Dokumentenausgabebox
Hinweise zur Dokumentenbox
Welche Dokumente können abgeholt werden?
Fristen
Gebühren
Verfahrensablauf
Der Antragstellende erhält eine SMS-Benachrichtigung, sobald seine Dokumente zur Abholung bereit liegen. Die SMS enthält alle erforderlichen Informationen, einschließlich des individuellen Zugangscodes.
Abgelaufene Dokumente sind der Verwaltung zu übergeben. Dies kann direkt bei der Abholung an der Dokumentenausgabebox erledigt werden. Bringen Sie bitte die entsprechenden Dokumente mit.
Was habe ich an der Ausgabebox vor Ort zu tun?
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Eingabe der Mobilfunknummer
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Eingabe des sechsstelligen PIN-Codes aus der SMS-Benachrichtigung
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Eingabe Geburtsdatums / des CAN des alten Dokuments + Einstecken des alten Dokumentes in den Eingabeschlitz
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Fach mit dem Dokument öffnet sich
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Entnahme des Dokumentes
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Schließung des Abholfaches durch Kunden
HINWEIS: Die Ausgabe des Dokuments wird als Bild aufgezeichnet.
Wen kontaktiere ich bei Fehlermeldungen?
E-Mail: dokubox-jbs@stadt.magdeburg.de
Telefon: +49 160 6214877 angeben
Ihr Anfragen werden in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr beantwortet.
Voraussetzungen
Informationen zum Datenschutz und Videoüberwachung
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 4 BDSG und Art. 6 Abs. 1 b (DSGVO). Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten unter anderem zu folgenden Zwecken:
- Nachweis der Abholung Ihres Dokumentes
- Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Personen und Betriebseigentum
- Verbesserung der Strafverfolgung durch Beweissicherung bei Vandalismus, Sachbeschädigung, Dieb-stahl und sonstige strafbaren Handlungen
- Aufklärung von Schadensangelegenheiten (insbesondere Sach- und Personenschäden) und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Sicherstellung der oben genannten Zwecke sind die durchgeführten Videoaufzeichnungen unbedingt notwendig.
Weitergabe Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden, nur wenn es erforderlich ist, an Polizei, Staatsanwaltschalt und Gerichte weitergegeben.
Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Sofern keine Vorkommnisse festgestellt werden - die eine Sicherstellung/Auswertung erforderlich machen - erfolgt die Löschung der Aufzeichnung ohne Kenntnisnahme der aufgezeichneten Bilder nach sieben Tagen.
Ihre Rechte
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden:
Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 34 a
39104 Magdeburg
Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Magdeburg:
Amt für Statistik und Digitalisierung
Julius-Bremer-Str. 10
39104 Magdeburg
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de