Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Ein KiTa-Platz kostet Geld. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung oder eine vollständige Befreiung beantragen.
Allgemeine Informationen
Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachstehenden Unterlagen (sofern auf Sie zutreffend) benötigt:
Kopie des Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheides über den Erhalt von:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch („Bürgergeld“) bzw.
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches bzw.
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bzw.
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes bzw.
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Sollten Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, werden folgende Unterlagen benötigt:
Einkommensnachweise:
- Arbeitsvertrag sowie Lohn-/Gehaltsnachweise oder Arbeitslosengeld I der letzten 12 Monate
- Betriebswirtschaftliche Auswertung bei Selbständigkeit, welche vom Steuerberater aktuell bestätigt wurde und/oder den Einkommensteuerbescheid
- Übergangsgeld/Gründungszuschuss
- Nachweis zu Renten (letzte Anpassung und aktueller Kontoauszug)
- Kindergeld (Festsetzung Familienkasse/aktueller Kontoauszug)
- Zinsnachweis aus Kapitalerträgen
- Mutterschaftsgeld (Arbeitgeber und Krankenkasse)
- Elterngeld
- vollständigen BAföG- bzw. BAB-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung
- Unterhaltszahlungen/-ansprüche/-vorschuss (z. B. aktueller Kontoauszug und Bescheid)
- Vaterschaftsanerkennung
- Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
- sonstige Einkünfte
- Nachweis der Familienversicherung für gesetzlich Versicherte bei fehlendem Einkommen
sowie Nachweise zu Aufwendungen:
- Höhe des Kostenbeitrages zur Kinderbetreuung für weitere Kinder in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen (Kopie Betreuungsvereinbarung/-vertrag und Kostenbeitragsbescheid)
- aktueller Mietkostennachweis und Mietvertrag (ausreichend sind Seiten mit Angaben zum Mietobjekt, Grundmiete/kalte Betriebskosten, Unterschriften Vertragsparteien)
- bei eigenen Grundstücken: Nachweis über Hauslasten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, öffentliche Abgaben und Gebühren), Schuldzinsen (ohne Tilgung)
- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (z. B. Monatskarte) → Angabe des Arbeitseinsatzortes (Firma, Ort/Straße)
- Unterlagen zu Unterhaltsverpflichtungen (Unterhaltsvereinbarung und aktueller Zahlbeleg, einschl. Heim- und Pflegeunterbringung)
- Zahlungsnachweis Semesterticket/Studiengebühren
- Nachweis über notwendige Versicherungen (keine vermögensbildenden Versicherungen): Hausrat, Privathaftpflicht, Riesterrente, private Kranken- und/oder Pflegeversicherung für nicht gesetzlich Versicherte (jeweils mit Police/Bestätigung durch Versicherungsunternehmen und aktuellem Kontoauszug)
Sämtliche Unterlagen werden auf dem aktuellsten Stand benötigt.
Rechtsgrundlage
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 90 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 - 85, 87, 88 und 92 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Verfahrensablauf
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch („Bürgergeld“) oder
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) oder
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Voraussetzungen
- Das betreffende Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.