Tiergesundheit- Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)
Erfassen von Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen ab 01.08.2023
bisher waren gemäß Viehverkehrsverordnung neben der Stichtagsmeldung bis zum 15. Januar eines jeden Jahres nur die Übernahme von Schweinen, Schafen und Ziegen in den Bestand in der HI-Tier Datenbank (HIT) innerhalb von sieben Tagen nach Übernahme zu melden.
Mit Einführung des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes VO (EU) 2016/429 sind nun auch Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen verpflichtend geworden. Ziel ist es, die Effektivität der Tierseuchenbekämpfung zu erhöhen. Im Falle eines Seuchenausbruches muss rasch und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen.
Seit 01. August 2023 sind neben den Stichtags- und Zugangsmeldungen auch Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen in der HI-Tier Datenbank (HIT) möglich und somit innerhalb von 7 Tagen verpflichtend umzusetzen.
Die Meldungen können online (www.hi-tier.de) erfolgen. Dafür ist eine PIN (Persönliche Identifikations-Nummer) zur Authentifizierung des Melders erforderlich. Die PIN-Vergabe erfolgt durch den
Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt
Angerstraße 6, 06118 Halle
Telefon: (0345) 52 149 465
E-Mail: rs-hit@lkv-st.de
Alternativ können auch Meldekarten verwendet werden, welche ebenfalls über den Landeskontrollverband zu beziehen sind.
Mit Abgang ist wie bei Zugang die Tierbewegung von lebenden Tieren in oder aus dem Bestand gemeint, d. h. Tod und Verendung sind nicht als Abgang zu melden.
Tollwutimpfung nun für alle Welpen im Reiseverkehr
Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens 12 Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam.
Erst danach dürfen die Tiere frühestens nach Deutschland transportiert werden.
Gleiches gilt für Katzen und Frettchen.
(Quelle: Deutsches Tierärzteblatt 2/2015)