17. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Westerhüsen West"
Ziel der 17. Änderung des F-Planes „Westerhüsen West“ war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) zu entsprechen und somit Planungsrecht für vier innerhalb des Gebietes befindliche Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) zu ermöglichen. Bei den B-Planverfahren handelte es sich um den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 489-1.1 „Schwaneberger Weg“, sowie um die B-Pläne Nr. 489-1A „Am Wellenberge, Teilfläche A“ und Nr. 484-1, "1. Änderung Welsleber Straße“ und 488-1 "Saalfelder Straße". Durch die eingeleiteten B-Planverfahren ergaben sich Abweichungen zum wirksamen Flächennutzungsplan, die in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) anzupassen waren.
Darüber hinaus erfolgte ein städtebauliches teilräumiges Gesamtkonzept unter Einbezug des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) inklusive der Festlegung von Ausgleichsflächen für die Bebauungsplanung, um insbesondere Artenschutzbelange naturraumbezogen zu berücksichtigen.
Stand des Verfahrens:
04.09.2014 |
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
23.10.2014 19.11. - 29.12.2014 |
Behandlung der Stellungnahmen (Zwischenabwägung) |
18.08.2016 |
18.08.2016 |
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Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB |
16.09.-18.10.2016 |
18.05.2017 |
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Genehmigung |
16.02.2018 |