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Alternativen zur Urnengemeinschaftsanlage

Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namenskennzeichnung (UGG)

Die Urnengemeinschaftsgrabstätte ist mit Pflaster eingerahmt und wird bepflanzt.

Die Namen der Verstorbenen erscheinen auf einem oder mehreren Gemeinschaftsgrabmalen. In dieser Anlage befindet sich eine zentrale Ablage für Blumenschmuck. Die Hinterbliebenen nehmen bei der Urnenbeisetzung nicht teil.
Ein Nutzungsrecht für diese Bestattungsart kann nicht erworben werden. Urnenumbettungen aus der Urnengemeinschaftsgrabstätte ist nicht möglich.

Die Pflege der Gemeinschaftsanlage und die Beschriftung des Gemeinschaftsgrabmales ist in der Grabstättengebühr enthalten.

 

Gemeinschaftsanlagen für Urnenwahlgrabstätten (GAW)

Die Gemeinschaftsanlage ist von einer vielfältigen Bepflanzung eingerahmt, bestehend aus Stauden, Rosen und Gräsern.

Die einzelne Grabstätte ist gegenüber der Rahmenbepflanzung schlicht angelegt, d. h. mit einheitlichen Bodendeckern. Die Namenskennzeichnung in Form eines Grabmales ist, auf Kosten des Nutzungsberechtigten, ebenfalls möglich. In einer Urnenwahlgrabstätte dieser Anlage können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte ist möglich. Die Hinterbliebenen können an der Beisetzung teilnehmen. Der Erwerb des Nutzungsrechtes ist auch zu Lebzeiten möglich. Die Pflege ist über die gesamte Liegezeit bzw. Nutzungsdauer in der Grabstättengebühr enthalten.

Erdgemeinschaftsanlage (EGA)  

Die Erdgemeinschaftsanlage ist eine Anlage mit einer zentralen Kommunikationsfläche.

Ein historisches Gemeinschaftsgrabmal mit der Inschrift „Im Gedenken an den Verstorbenen“ befindet sich im Bereich der Kommunikationsfläche. Die Bestattungsfläche für Erdbestattungen ist eine Rasenfläche. Das Legen eines Grabmales ist, auf Kosten des Nutzungsberechtigten, möglich. Die Hinterbliebenen können an der Beerdigung teilnehmen. Ein Nutzungsrecht für diese Bestattungsart kann nicht erworben werden, demzufolge ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte nicht möglich.

Die Pflege der Gemeinschaftsanlage ist in der Grabstättengebühr enthalten.

Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW)

In der Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten kann pro Grabstelle eine Erdbestattung und eine Urnenbeisetzung erfolgen.

Ein Erwerb des Nutzungsrechtes kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre als ein- oder mehrstellige Grabstätte vergeben. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich. Die Grabfläche ist mit einer einheitlichen Bepflanzung gestaltet. Die Namenskennzeichnung in Form eines Grabmales ist, auf Kosten des Nutzungsberechtigten, ebenfalls möglich.

Die Pflege ist über die gesamte Liegezeit bzw. Nutzungsdauer in der Grabstättengebühr enthalten.