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Naturdenkmale sind Einzelbildungen der Natur, wie z.B. Felsen, Quellen, Bäume oder Gebiete mit einer Fläche bis 5 Hektar wie Haine, Laich- und Brutgebiete. Der Schutzzweck besteht aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder wegen ihrer Eigenheit, Seltenheit oder landschaftstypischen Kennzeichnung. Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung und Veränderung führen, sind verboten.