Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen? Dann können Sie sich beraten lassen und benötigen unter Umständen eine Erlaubnis durch das Jugendamt.
Die Aufgabe, ein Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb benötigen Pflegeeltern hierfür in manchen Fällen die Erlaubnis als Pflegefamilie nach § 44 SGB VIII.
Keine Erlaubnis benötigen Sie als Pflegeeltern, wenn Sie:
Sie benötigen ebenfalls keine Erlaubnis, wenn Sie vom Jugendamt als Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII anerkannt werden. Dann müssen Sie sich jedoch vorher qualifizieren und werden vom Jugendamt ebenfalls geprüft.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an den Pflegekinderdienst des Jugendamtes. Die Fachkräfte stimmen mit Ihnen den genauen Weg ab.