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Abholung von Bioabfällen anmelden

Organische Küchen- und Gartenabfälle, die nicht an Ort und Stelle kompostiert werden, gehören in die Biotonne. Aus Biogut wird Kompost gewonnen, der in der Landwirtschaft und dem Gartenbau eingesetzt wird.

Allgemeine Informationen

Das gehört in die Biotonne:

  • Schalen und Reste von Gemüse und Obst
  • Essensreste ohne flüssige Anteile, Brotreste, Eierschalen
  • alte Reste von Lebensmitteln (ohne Verpackung)
  • Kaffee, Kaffeefilter, Tee und Teefilter
  • organische Gartenabfälle, z. B. Rasenschnitt, Laub, Blumen
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Papier zum einwickeln

Erforderliche Unterlagen

Die Beantragung der Abfallbehälter muss schriftlich durch den Eigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Bei einer Neuanmeldung ist ein Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag) vorzulegen.

Bei Fragen steht Ihnen die Antragstellung zur Verfügung.

Gebühren (Gebühren)

Für die Entsorgung von Bioabfall fallen Gebühren an. Sie richten sich nach dem Behältervolumen sowie dem Abholrhytmus des Behälters.
Die Gebühren für die regelmäßige Entsorgung von Bioabfall erfahren Sie unter folgendem Link:

Gebühren regelmäßige Abholung von Abfallbehältern

Rechtsgrundlage

Siehe auch