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Bodenschutz

 

Während Eingriffe auf die Pflanzen- und Tierwelt, das Grundwasser und die Luft mit ihren Auswirkungen schon seit Jahrzehnten im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen, wurden Beeinträchtigungen des Bodens demgegenüber hingenommen und eher vernachlässigt. Dies ist umso bedauerlicher, da Boden grundsätzlich nicht vermehrbar ist. Die Zerstörung von Böden ist häufig irreversibel oder nur mit erheblichem Aufwand reparabel.

Im Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird der Schutz des Bodens einheitlich und länderübergreifend geregelt.

Ziel und Zweck des Bodenschutzgesetzes ist es "..., nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.

Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktion sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden."

Das Gesetz formuliert deshalb verschiedene Grundpflichten zur Abwehr und Vermeidung schädlicher Bodenbeeinträchtigungen, um die Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen zu sichern und ihn in seiner Leistungsfähigkeit auch für kommende Generationen zu erhalten.
Zuständig für die Einhaltung, Überwachung und Durchsetzung der Zielvorgaben des Bodenschutzrechts auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg ist die untere Bodenschutzbehörde im Umweltamt.

Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.Der Begriff der schädlichen Bodenveränderung stellt, mit seinem eindeutigen Bezug zur jeweiligen Nutzung, einen Zentralbegriff des Bodenschutzrechts dar.

 

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