|
Durch die Naturschutzbehörde können Gebiete zu Landschaftschutzgebieten erklärt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen erforderlich sind.
Landschaftsschutzgebiet Barleber-Jersleber See mit Elbeniederung
Der auf dem Gebiet der Stadt Magdeburg gelegene Teil umfasst einen Abschnitt der nicht überfluteten Elbaue. Er wird gekennzeichnet durch großflächigen Kiesabbau, zum Teil mit Erholungsnutzung (Kiesseen), Ackerbau und einzelne Gehölze.
Im Randbereich der Kiesseen befinden sich einzelne Gehölze und Pappelforsten. Im Westen des Barleber Sees befindet sich strukturreiches auwaldartiges Gehölz. Südlich des Sees liegen größere ausgeräumte Ackerflächen, auf denen jedoch gefährdete Arten wie Feldhamster und Rebhuhn nachgewiesen wurden.
Der östliche Barleber See weist überwiegend vegetationssarme Kiesufer auf und dient als Laichplatz einer Reihe gefährdeter Amphibienarten (Wechselkröte, Knoblauchkröte, Kammmolch).
Beide Seen sind im Winter wichtige Rastbiotope zahlreicher nordischer Wasservögel.
Landschaftsschutzgebiet Zuwachs-Külzauer Forst
Das LSG schützt einen Abschnitt der Elbaue nördlich von Magdeburg einschließlich des im Burger Vorfläming gelgenen Külzauer Forstes. Die kleine im Bereich im Magdeburger Stadtgebiet gelegene Teilfläche betrifft einen Streifen am Ostufer der Elbe sowie die Alte Elbe-Zuwachs. |