Straßenreinigung/Winterdienst
Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sofern sie nicht gemäß Straßenreinigungssatzung dem Eigentümer des anliegenden Grundstückes übertragen worden sind. Dafür werden von den Anliegern Gebühren gemäß Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
- Den Umfang der Straßenreinigungspflicht legt die Straßenreinigungssatzung fest.
Ausschlaggebend ist die Zuordnung einer Straße zu einer Reinigungsklasse.
- In den Reinigungsklassen II, III, IV und VI obliegt dem Reinigungspflichtigen die Reinigung des Gehweges,
in der Reinigungsklasse V die Reinigung der Fläche vor dem Grundstück bis zur Mitte der Straße.
- Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Fremdkörpern auf allen Teilen der öffentlichen Straße, auch auf Grün- und Trennstreifen, Rabatten und Straßenbegleitgrün.
Die Reinigung beinhaltet insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen, sonstigem Unrat, Gras und Unkraut.
- Reinigungspflichtig sind auch Hinterlieger.
Hinterliegergrundstücke sind Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße angrenzen, durch diese aber erschlossen werden. Sie bilden mit dem anliegenden Grundstück eine Straßenreinigungseinheit. Die Eigentümer oder Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche.
- Keinesfalls dürfen der Schmutz, die Abfälle und vor allem das Laub dem Nachbarn zugekehrt oder in die Gossen, Gräben, Einflussöffnungen, Straßenkanäle oder auf Hydrantendeckel gefegt werden.
- Der Winterdienst für Gehwege und für die Gehwege, auf denen die gleichberechtigte Nutzung durch Radfahrer erlaubt ist, obliegt in allen Reinigungsklassen den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.
Straßenreinigung
Rothenseer Straße 77
39124 Magdeburg |
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| Telefon (Herr Stegemann): |
(0391) 540-4700 |
| Telefon (Herr Grahn): |
(0391) 540-4702 |
| FAX: |
(0391) 540-4730 |
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