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Landeshauptstadt Magdeburg - Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb

 
 

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Gewerbekunden

 
 
 Mülltonnen

Gewerbetreibende sind, sofern das gewerblich genutzte Grundstück nicht durch den Grundstückseigentümer an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, verpflichtet, sich für die Abfallentsorgung beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb schriftlich innerhalb eines Monats anzumelden. Ebenfalls sind im selben Zeitraum Veränderungen oder Abmeldungen schriftlich mitzuteilen.

Für die Entsorgung des Restabfalls (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) ist das Behältervolumen anzumelden, welches für die geordnete Entsorgung erforderlich ist. Bei gewerblich genutzten Grundstücken hat jedoch mindestens eine Restabfallbehälter-Kapazität von 5 Litern je Beschäftigten und Woche bereit zu stehen. 

Sofern Bioabfälle nicht selbst oder durch Dritte verwertet werden, ist die Entsorgung ebenfalls beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb anzumelden.

Eine Übersicht über Restabfall- und Bioabfallbehälter sowie Entsorgungsgebühren finden Sie hier

> Antragsformulare

Verwertbare Abfälle aus gewerblicher Tätigkeit werden nicht durch die Stadt entsorgt; dazu gehören u.a. Altmetall, Holz, Dachpappe, Erde, Steine, Beton (Ausnahme: Gasbeton), Baustellenabfälle, Bauschutt, Straßenaufbruch, kompostierbare Abfälle, Altreifen, Verpackungsabfälle, Elektronikschrott, Fernsehgeräte, Computer, Haushaltsgeräte.

Gewerbliche Abfälle, die keiner Verwertung zugeführt werden können und die vom Einsammeln und Transportieren durch die Stadt ausgeschlossen sind, sind durch den Abfallerzeuger oder beauftragte Firmen auf der Abfallentsorgungsanlage Deponie Hängelsberge anzuliefern.

 

© 2009 Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb Magdeburg.
- Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. -

 

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