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Jugendgerichtshilfe beantragen

Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe des zuständigen Jugendamtes wenden.

Allgemeine Informationen

Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind vielfältig:

  • Sie informiert Jugendliche und Heranwachsende über den Ablauf eines Jugendstrafverfahrens.
  • Sie vermittelt zwischen Jugendlichen, Heranwachsenden und der Justiz.
  • Sie prüft, ob für den jungen Menschen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, auch damit ein Absehen von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens möglich wird.
  • Sie begleitet Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung.
  • Sie berichtet dem Jugendgericht über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit, über Probleme und Zukunftspläne der Betroffenen.
  • Sie entwickelt Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen bzw. zur Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft.
  • Sie begleitet die von der Justiz angeordneten Weisungen und Auflagen (z.B. gemeinnützige Arbeit, Soziale Trainingskurse, Anti-Aggressivitäts-Training, Betreuungshilfe, Konfliktschlichtung, Täter-Opfer- Ausgleich usw.).
  • Sie besucht die Jugendlichen in der Untersuchungshaft und im Strafvollzug und bietet Hilfestellung nach der Haft an.

Gebühren (Gebühren)

Die Unterstützung durch die Jugendgerichtshilfe ist kostenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Gesprächstermin.

Voraussetzungen

Um die Unterstützungsangebote der Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Jugendgerichtshilfe

Jugendamt Magdeburg

Team Kommunale Jugendsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg